Alle Angestellten haben jederzeit ein Anrecht auf ein wahres und anständig formuliertes Arbeitszeugnis. Es muss so transparent, glaubwürdig und klar formuliert werden, wie das Wasser in den Bergen fliesst.

Ein uncodiertes Arbeitszeugnis umfasst auch bei nur durchschnittlich erbrachter Leistung und beanstandetem Verhalten, was sich über die gesamte Anstellungsdauer als signifikant herausgestellt hat.

Ein korrekt formuliertes Arbeitszeugnis beschreibt das Wesentlichste der Anstellung. Das reine Wohlwollen wird dabei der Wahrheit klar untergeordnet, denn das Arbeitszeugnis kommt von bezeugen. Und korrekte Zeugen bekennen die Wahrheit.

Das Ziel solch uncodiert formulierter Aussagen in Arbeitszeugnissen ist einerseits, dass die Chancen der betroffenen Person nicht zusätzlich und willkürlich eingeschränkt werden. Andererseits zwingen solch uncodiert und fair artikulierte Aussagen die vom Zeugnis betroffenen Menschen, sich mit ihren eigenen Unzulänglichkeiten auseinanderzusetzen.

Die heute von den Arbeitsgerichten beachtete Signifikanzregel zeigt Arbeitgebern klar auf, wo gewisse Grenzen einzuhalten sind. Dafür setzen wir uns ein und bieten Arbeitgebern mit der Zeugnis-Hotline eine wertvolle Unterstützung.